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Aktuelles
Ende Januar werden die Abschlussbescheide für das vergangene Jahr 2025 und die Gebührenbescheide für das laufende Jahr 2026 versendet.
Abfallgebühren
Informationen zur Erhöhung der Abfallgebühren ab 2024 finden Sie hier.
Telefonische Erreichbarkeit
Mit dem Versenden der Abfallgebührenbescheide kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen telefonischen Anfragen. Aufgrund dessen kann die telefonische Erreichbarkeit des AWV Ostthüringen bzw. des zuständigen Mitarbeiters erschwert sein.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen per E-Mail unter info@awv-ot.de oder über das Kontaktformular mitzuteilen. Für eventuelle Rückfragen, bitten wir um Angabe einer Telefonnummer.
Änderungsmeldungen
Sollten Sie bei der Prüfung der Bescheide feststellen, dass sich bei Ihnen etwas geändert hat (z.B. Personenzahl, Anzahl und Größe der Behälter, Eigentumswechsel), müssen diese Änderungen schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) mitgeteilt werden.
Gern können Sie dafür auch unsere Formulare verwenden. Geben Sie für eventuelle Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer an. Bitte beachten Sie, dass Ihre mitgeteilte Änderung lediglich ab dem laufenden Jahr 2026 berücksichtigt wird. Eine rückwirkende Änderung für das Jahr 2025 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zahlungsziel
Bei Nachforderungen aus dem Jahr 2025 beachten Sie bitte das ausgewiesene Zahlungsziel!
Forderungen aus dem Gebührenbescheid für das Jahr 2026 begleichen Sie bitte unter Angabe des Zahlungsgrundes und Beachtung der von Ihnen gewählten Zahlweise zum jeweiligen Zahlungstermin. Wir empfehlen Ihnen die Erteilung einer Einzugsermächtigung.


