AKTUELLES
11.03.2024

Reinigung der Biotonnen

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LEERUNGSTAGE
Entsorgungskalender

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Entsorgungsstruktur


Restmüll

Die Restmüllabfuhr findet im Holsystem statt. Alle Grundstücke werden nach einem festen Tourenplan regelmäßig angefahren. In Städten mit hoher Einwohnerdichte erfolgt die Abfuhr wöchentlich, im übrigen Gebiet 14-täglich. Die Bereitstellung zur Leerung erfolgt durch den Nutzer nach Bedarf, unter Beachtung der Mindestleerungsregelung. Die tatsächlichen Leerungen werden mit elektronischer Behälteridentifikation (IDENT- System, Transponder) erfasst und seit 1999 gebührenwirksam abgerechnet.

In Großwohnanlagen sind die Behälter vor unbefugtem Zugang geschützt. An den Standplätzen erfolgt eine aktive Betreuung durch die Wohnungsunternehmen (Bereitstellung, ordnungsgemäße Befüllung, Reinigung).

Eingesetzt werden MGB 80 Liter bis MGB 1100 Liter.


Bioabfall

Seit 1997, in der Stadt Gera bereits seit 1996, wird in Städten größer 5.000 Einwohner die Nutzung der Biotonne angeboten. Alle Grundstücke werden nach einem festen Tourenplan regelmäßig angefahren. Die Abfuhr erfolgt wöchentlich in den angeschlossenen Städten Gera, Greiz, Weida, Ronneburg und Zeulenroda-Triebes. Die Häufigkeit der Bereitstellung zur Leerung ist aus hygienischen Gründen nicht gebührenrelevant. Eingesetzt werden MGB 120 Liter und MGB 240 Liter.

Seit 01.01.2024 wurde die Stadt Auma-Weidatal, die Stadt Hohenleuben und der Ortsteil Triebes der Stadt Zeulenroda-Triebes an das Sammelnsystem Biotonne angeschlossen. Ab 01.07.2024 werden Bad Köstritz und Münchenbernsdorf und ab 01.01.2025 Berga-Wünschendorf ebenfalls an das Sammelsystem Biotonne angeschlossen.


Altpapier

Das Altpapier - wie nicht verschmutztes Papier, Zeitungen, Zeitschriften und Verpackungen aus Papier/Pappe - wird im Verbandsgebiet mit der Blauen Tonne im Holsystem erfasst. Alle Grundstücke werden nach einem festen Tourenplan regelmäßig angefahren. Eingesetzt werden MGB 120 Liter bis MGB 1100 Liter, die 4-wöchentlich geleert werden. In Gebieten mit hoher Einwohnerdichte erfolgt die Abfuhr der MBG 1.100 Liter 14-täglich bis wöchentlich.

Ergänzend erfolgt eine Annahme von Altpapier an allen Recyclinghöfen. Für Zeitungen und Zeitschriften gilt eine Bestpreisgarantie in der jeweiligen Gemeinde. Außerdem organisiert der Verband eine gemeinnützige Sammlung (Kindereinrichtungen, Schulen) für Zeitungen und Zeitschriften. Auch hier erfolgt eine entsprechende Vergütung.


Sperrmüll

Für sperrige Gegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder Art nicht in den am Grundstück vorhandenen Abfallbehältern entsorgt werden können, ist seit 2006 ein Abrufsystem eingerichtet. Die Abrufbestellung erfolgt telefonisch. Gegenwärtig werden über Abruf die Fraktionen Sperrmüll, Schrott, Elektrogroßgeräte und Schadstoffe gesammelt. Jedes Objekt ist einer festen Tour zugeordnet. In Städten größer 5.000 Einwohner werden 12, in allen übrigen Gemeinden werden vier Termine pro Jahr angeboten. Es wurde eine ausschließlich telefonische Beauftragung gewählt, um eine gute Kundenberatung zu gewährleisten.

In den Großwohnanlagen in der Stadt Gera erfolgt die Sperrmüllsammlung über Abrollcontainer (ARC). Die Wohnungsunternehmen erhalten ein von der Anzahl der Mieter abhängiges Kontingent an ARC, die sie nach Bedarf abrufen können.    

Das Abrufsystem wird ergänzt durch die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe von Sperrmüll und Elektrogeräten an vielen Recyclinghöfen im Verbandsgebiet.


Recyclinghöfe

Die Recyclinghöfe sind Dienstleistungszentren und vervollständigen das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sammlung. Mit dem Betreiben von 14 Recyclinghöfen, inkl. Kleinannahmezentren Untitz und Krölpa sowie der Grünschnittannahmeplatz in Seelingstädt, wurde eine flächendeckende Möglichkeit zum Erfassen von diversen Abfall-/Wertstofffraktionen zur Verwertung und Beseitigung geschaffen. Die wichtigsten Merkmale sind:

Kostenlose Leistung:

  • Abgabe Sperrmüll
  • E-Schrott Groß- und Kleingeräte
  • Abgabe Schadstoffe (gesonderte Annahmezeiten)
  • Verkaufsverpackungen


Kostenpflichtige Leistung:

  • Abgabe Restmüll und Bauschutt
  • Gewerbliche Anlieferungen
  • Bioabfall


Vergütung (marktpreisabhängig):

  • Abgabe Zeitungen und Zeitschriften
  • Abgabe weiterer Verpackungen (PET-Flaschen, Getränkekartons, usw.)
  • Schrott

Leichtverpackungen (LVP)

Die Sammlung der Verkaufsverpackungen erfolgt durch die Systemanbieter entsprechend Verpackungsverordnung (Duale Systeme). Dazu werden regelmäßig für die entsprechenden Laufzeiten mit dem AWV Abstimmungsvereinbarungen geschlossen. Leichtverpackungen werden im Verbandsgebiet seit 2010 vollständig im Holsystem Gelbe Tonne erfasst. Alle Grundstücke werden nach einem festen Tourenplan regelmäßig angefahren. Eingesetzt werden MGB 120 Liter bis MGB 1100 Liter, die 4-wöchentlich geleert werden. In Gebieten mit hoher Einwohnerdichte erfolgt die Abfuhr der MBG 1.100 Liter 14-täglich bis wöchentlich.

Seit 2010 ist die Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen gesetzlich erlaubt. Der Verband hat beginnend ab Januar 2011 die Miterfassung von Kunststoffen und Metallen vertraglich vereinbart.

 
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